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Zuschuss für Studentinnen in psychosozialen Notlagen

Die Uni Graz vergibt für Frauen in aktuellen psychosozialen Notlagen einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von EURO 380,-. Beantragt werden kann der Zuschuss von Studentinnen der Universität Graz unabhängig von Staatsbürgerschaft, Alter, Studienrichtung und aktueller Studienleistung.

Voraussetzungen

  • Studentinnen, die an der Uni Graz zugelassen sind
  • Nachweis einer aktuellen psychosozialen Notlage
  • Ordentliche Studierende der Universität Graz
  • Ordentlicher Wohnsitz in Österreich
  • Der Zuschuss kann nur einmal pro Person und Studium vergeben werden.

 

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular (unterschrieben)
  • Tabellarischer Lebenslauf (unterschrieben)
  • Darstellung der psychosozialen Notlage (unterschrieben)
  • ggf. Beleg der beschriebenen Situation durch geeignete Nachweise
  • Studienerfolgsnachweis
  • Meldebestätigung

Einreichfrist für das Wintersemester 2022 ist der 04.12.2022

Achtung: Es werden ausnahmslos nur vollständige u. rechtzeitig eingelangte Anträge berücksichtigt!

Link zur entsprechenden Uni Graz Seite