Mensabeihilfe

Die Mensabeihilfe ist eine vom Land Steiermark finanzierte Beihilfe. Ein Ansuchen ist für Studierende, die für ein Studium an der Uni Graz Studienbeihilfe beziehen, möglich und erfolgt im Sozialreferat der ÖH Uni Graz.

 

Da die finanziellen Mittel für die Mensabeihilfe vom Land Steiermark zur Verfügung gestellt werden, kann die ÖH über das Volumen nicht entscheiden, die Summe der maximal zu vergebenden Beihilfen ist daher vom Land vorgegeben.

Kriterien

  1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-Staatsbürgerschaft
  2. Hauptwohnsitz in der Steiermark, jedoch außerhalb von Graz bzw. Leoben, wenn an diesen Orten dem Studium nachgegangen wird
  3. Laufender Bezug von Studienbeihilfe für ein Studium an der Uni Graz

Die Mensabeihilfe beträgt pro Semester und pro Studierender/Studierendem € 320,00.

Ansuchen
Um ein Ansuchen auf Mensabeihilfe zu stellen, muss das vollständig ausgefüllte Formular mit allen benötigten Unterlagen per E-Mail innerhalb der Frist an soziales@oehunigraz.at übermittelt werden. 

Formular/Antrag 

Mensabeihilfe Formular 

Unterlagen
Benötigt werden jedenfalls:

  • Eine aktuelle Studienbestätigung der Uni Graz
  • Ein gültiger Studienbeihilfenbescheid (von einem an der Uni Graz betriebenem Studium)
  • Meldebestätigung (maximal 12 Monate alt)

Außerdem können Unterlagen die eine vorhandene besondere soziale Bedürftigkeit (Krankheit, Unterhaltsverpflichtung, u.a.) nachweisen (siehe Vergabe) beigelegt werden.

Beachte:
Für das Ausstellen einer Meldebestätigung fällt eine Gebühr in Höhe von 3 Euro (oder 2,10 Euro) an. Manche Behörden wollen zusätzlich eine Zeugnis- oder Antragsgebühr in Rechnung stellen, diese entfallen jedoch, wenn der Antrag mündlich gestellt wird und wenn die Meldebestätigung an eine bestimmte von der Antragstellerin/dem Antragsteller verschiedene Person oder Behörde gerichtet wird, Details siehe help.gv.at

Frist

Ansuchen können per E-Mail zwischen 20. März 2023 und 16. April 2023 an soziales@oehunigraz.at übermittelt werden.

Vergabe

Übersteigt die Anzahl der förderbaren Ansuchen die verfügbaren Mittel, wird eine Reihung vorgenommen. Die Kriterien hierfür sind der Zeitpunkt an dem das vollständige Ansuchen im Sozialreferat eingegangen ist und eventuelle besondere soziale Bedürftigkeit (etwa Krankheit, Unterhaltsverpflichtung, u.a.).

Die Mensabeihilfe ist eine freiwillige Förderung durch das Land Steiermark, es besteht kein Rechtsanspruch. Alle Angaben vorbehaltlich etwaiger Änderungen durch das Land Steiermark.

Nach Ende des Semesters werden die Anträge überprüft und die Antragssteller_innen darüber informiert, ob ihr Ansuchen genehmigt wurde. Mit den Rückmeldungen ist frühestens ab Anfang Mai zu rechnen. Weitere Fragen bitte an soziales@oehunigraz.at.